HINWEIS:
Im Folgenden finden Sie unter Punkt 1) die aktuellen AGBs für Verbraucher (B2C),
also auch unter Punkt 2) die aktuellen AGBs für Geschäftskunden
1) AGBs für Endkunden (B2C):
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für alle Bestellungen über unseren Online-Shop gelten die nachfolgenden AGB. Unser Online-Shop richtet sich ausschließlich an Verbraucher.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss, Korrekturmöglichkeiten
Der Kaufvertrag kommt zustande mit ikra GmbH.
Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Produkte ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Produkte annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.
3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch
Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Der Vertragstext ist aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
4. Lieferbedingungen
4.1 Lieferoptionen
Wir versenden die Produkte an die im Bestellprozess angegebene Lieferadresse.
Wir liefern nur im Versandweg. Eine Selbstabholung der Ware ist leider nicht möglich.
Wir liefern nicht an Packstationen.
4.2 Lieferung per Spedition
Terminvereinbarung
Bei Speditionslieferungen setzt sich das von uns beauftragte Speditionsunternehmen zum Zwecke der Vereinbarung eines Liefertermins mit Ihnen in Verbindung.
Lieferort
Die Lieferung der Ware erschöpft sich in dem Transport und dem Entladen der Ware an den ersten öffentlichen Bordstein der vereinbarten Lieferanschrift. Die Lieferung beinhaltet nicht die Lieferung in bestimmten Räumlichkeiten oder die Montage und/oder die Installation der bestellten Waren, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
Mitwirkung des Empfängers
Die Entladung und der gegebenenfalls notwendige anschließende Transport der Ware bis zum vereinbarten Lieferort erfolgen gemeinsam durch den Speditionsfahrer und den Empfänger. Informationen zu den Verpackungsmaßen finden sie bei den Angeboten.
Gegenüber Kaufleuten gilt: Abweichend vom vorigen Satz ist für die Entladung und den gegebenenfalls notwendigen anschließenden Transport der Ware bis zum vereinbarten Lieferort der Empfänger verantwortlich.
5. Bezahlung
5.1 Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Diese sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
5.2 Fälligkeit und Zahlungsverzug
Der Preis ist mit Vertragsschluss fällig, wenn sich kein späterer Zeitpunkt aus den nachfolgenden Zahlungsbedingungen ergibt.
Für Verbraucher gilt: Für den Fall eines Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, Ihnen bei der zweiten und jeder folgenden Mahnung eine Gebühr in Höhe von 1,50 Euro pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Ihnen bleibt der Nachweis der Entstehung eines geringeren Schadens vorbehalten. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Für Unternehmer gilt: Für den Fall eines Zahlungsverzugs behalten wir uns vor, Ihnen die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale in Höhe von 40 Euro in Rechnung zu stellen. Weitere Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
5.3 Zahlungsarten
In unserem Shop stehen Ihnen grundsätzlich die nachfolgenden Zahlungsarten zur Verfügung.
Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart
Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in separater E-Mail und
liefern die Ware nach Zahlungseingang.
Kreditkarte
Im Bestellprozess geben Sie Ihre Kreditkartendaten an.
Ihre Karte wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet.
Amazon Pay
Um den
Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister Amazon Payments Europe
S.C.A. 38 avenue J.F. Kennedy, L-1855 Luxemburg („Amazon“) bezahlen zu
können, müssen Sie bei Amazon registriert sein, sich mit Ihren
Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die
Zahlungstransaktion wird von Amazon Pay innerhalb eines
Bankgeschäftstages nach Abgabe der Bestellung durchgeführt.
Amazon Pay kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten Amazon Pay-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit Amazon Pay. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Amazon Pay-Konto.
Klarna
In Zusammenarbeit mit
dem Zahlungsdienstleister Klarna Bank AB (publ.), Sveavägen 46, 111 34
Stockholm, Schweden („Klarna“) bieten wir Ihnen die nachfolgenden
Zahlungsoptionen an. Die Zahlung über Klarna ist nur für Verbraucher
verfügbar. Sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist, setzt die
Zahlung über Klarna eine erfolgreiche Adress- und Bonitätsprüfung voraus
und sie erfolgt direkt an Klarna. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der
jeweiligen Zahlungsoption und im Bestellprozess.
Kauf auf Rechnung über Klarna
Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Versand der Ware und Erhalt der Rechnung fällig.
Klarna kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten Klarna-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit Klarna. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem Klarna-Konto.
Klarna Kreditkarte
Im Bestellprozess geben Sie Ihre Kreditkartendaten an. Ihre Karte wird
durch Klarna unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet. Eine
Adress- und Bonitätsprüfung findet nicht statt.
PayPal
Um den Rechnungsbetrag über den
Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24
Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bezahlen zu können, müssen
Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten
legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen.
Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach
Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie im
Bestellvorgang.
PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit PayPal. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem PayPal-Konto.
Sofort by Klarna
Um den
Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister Sofort GmbH,
Theresienhöhe 12, 80339 München bezahlen zu können, müssen Sie über ein
für Online-Banking freigeschaltetes Bankkonto verfügen, sich
entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Ihr
Konto wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet. Weitere
Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.
Rechnung
Der Rechnungsbetrag ist 7
Tage nach Erhalt der Rechnung und der Ware per Überweisung auf das in
der Rechnung angegebene Bankkonto fällig. Wir behalten uns vor, den Kauf
auf Rechnung nur nach einer erfolgreichen Bonitätsprüfung anzubieten.
6. Eigentumsvorbehalt
Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7. Transportschäden
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden
angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort
beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die
Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre
gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre
Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber,
unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der
Transportversicherung geltend machen zu können.
8. Gewährleistung und Garantien
8.1 Mängelhaftungsrecht
Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
8.2 Garantien und Kundendienst
Informationen zu gegebenenfalls geltenden zusätzlichen Garantien und deren genaue Bedingungen finden Sie jeweils beim Produkt und auf besonderen Informationsseiten im Online-Shop.
Kundendienst: Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen Montag bis Donnerstag von 08:15 Uhr bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:15 Uhr bis 15:45 Uhr unter der Telefonnummer 49 (0) 6071-3003-0 sowie per E-Mail unter kundenservice@ikra.de.
9. Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung,
- bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
Bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf,
(Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe
nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit
dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
10. Verhaltenskodex
Folgenden Verhaltenskodizes haben wir uns unterworfen:
11. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem
Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher bzw. darüber, ob ein solches
Vertragsverhältnis überhaupt besteht, sind wir zur Teilnahme an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
verpflichtet. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes
am Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am
Rhein, Deutschland, https://www.universalschlichtungsstelle.de/. An einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle werden wir teilnehmen.
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit einzelne Klauseln unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
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2) AGBs für Geschäftskunden (B2B):
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
der
ikra GmbH, Schlesier Straße 36, 64839 Münster
(Stand: 01.01.2024)
I. Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (Waren), unabhängig davon, ob wir diese selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen. Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(2) Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Über Änderungen unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden wir den Kunden unverzüglich informieren.
(4) Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(5) Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
(6) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(7) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
II. Abschluss und Inhalt des Vertrages
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 10 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
(3) Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Stückzahlen werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten eingehalten. Produktionsbedingte, branchenübliche Abweichungen von den vereinbarten Stückzahlen sind zulässig.
(4) Alle Angaben über Gewicht, Inhalt und Maße sind Durchschnittswerte. Soweit nicht bestimmte Werte vereinbart wurden oder in gesetzlichen Bestimmungen zwingend vorgeschrieben sind, sind branchenübliche Abweichungen zulässig.
III. Liefertermine, Fristen und Verzug, Höhere Gewalt
(1) Die Lieferzeit wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt sie 14 Tage bei Ware, die sich bei uns auf Lager befindet. Bei Ware nach Kundenspezifikation und nicht am Lager befindlicher Ware beträgt die Lieferzeit 12 Wochen. Eine verbindliche Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ende:
a) im Falle der Abholung durch den Kunden die Ware zur Abholung durch den Kunden am Leistungsort bereitgehalten wird
oder
b) im Falle der Versendung der Ware an einen anderen Ort als den Leistungsort die Ware an eine Transportperson übergeben wurde und unser Werk/Lager verlassen hat.
(2) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist hierfür eine Mahnung des Kunden erforderlich.
(3) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die wir nicht zu vertreten haben und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge ganz oder teilweise unmöglich machen, befreien uns für die Dauer und im Umfang ihres Vorliegens von der übernommenen Liefer- und Leistungsverpflichtung, soweit wir nicht eine Liefergarantie oder das Beschaffungsrisiko bzw. Herstellungsrisiko übernommen haben. Dies gilt insbesondere bei Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, Pandemien, Epidemien, Krankheiten die besondere Eindämmungsmaßnahmen wie beispielsweise die Verhängung einer Quarantäne zur Folge haben, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden. Gleiches gilt, wenn uns Unterlieferanten wegen Ereignissen höherer Gewalt oder aus den anderen vorgenannten Gründen trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern. Eintritt und Beendigung der Lieferverzögerungen haben wir dem Kunden umgehend mitzuteilen und uns nach besten Kräften zu bemühen, das Ereignis, dass der höheren Gewalt zugrunde liegt zu beheben und in seinen Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken. Dauert eine solche Störung länger als drei Monate, ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.
(4) Lieferungen, die vor der in unserer Auftragsbestätigung genannten Lieferzeit erfolgen, sind zulässig, sofern kein erkennbares Interesse des Kunden entgegensteht.
(5) Ist Lieferung auf Abruf (Gesamt- oder Teillieferung) durch den Kunden ohne eine bestimmte Lieferfrist vereinbart, so können wir nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden zu setzenden angemessenen Frist zum Abruf, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern. Ist eine Abruffrist vertraglich vereinbart, stehen uns, nachdem dem Kunden eine angemessene Nachfrist zum Abruf gesetzt wurde, die gleichen Rechte zu. Unsere gesetzlichen Rechte bleiben hiervon unberührt.
(6) Der Kunde ist zur unverzüglichen Abnahme termingerecht bereitgestellter oder gelieferter Ware verpflichtet. Darüber hinaus hat er rechtzeitig alle seinerseits erforderlichen Voraussetzungen für eine termingerechte Abwicklung des Auftrags zu schaffen. Bleibt zur Auslieferung fertiggestellte Ware auf Wunsch des Kunden zu seiner Verfügung liegen, so kann die Rechnung sofort erteilt und Zahlung verlangt werden. Im Übrigen finden die Bestimmungen der §§ 243 Abs. 2; 300 Abs. 2 BGB Anwendung.
IV. Versand, Gefahrübergang, Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt sofern nicht anders vereinbart FOB (INCOTERMS 2020) Hafen in China.
(2) Auf Verlangen, Kosten und Risiko des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden und sonstige Risiken erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
V. Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Die Verkaufspreise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart ist, als Nettopreis in EURO zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, Zöllen und anderen Abgaben. Wenn kein bestimmter Preis vereinbart ist, gilt unsere Preisliste in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(2) Soll die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach Abschluss des Kaufvertrages stattfinden, sind wir, wenn bei uns oder unseren Lieferanten wesentliche Kostenerhöhungen für Rohstoffe, Energie, Löhne oder Frachten entstehen, dazu berechtigt, vom Kunden unverzüglich Verhandlungen über eine entsprechende Preisanpassung zu verlangen. Kommt danach eine Übereinkunft nicht binnen sechs Wochen zustande, so kann jede Partei von dem noch nicht durch Lieferung ausgeführten Teil des Vertrages zurücktreten.
(3) Zahlungen gelten nur dann als Erfüllung, wenn sie auf die in den jeweiligen Rechnungen angegebenen Konten geleistet werden.
(4) Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(5) Sofern eine oder mehrere Zahlungsforderungen gegen den Kunden noch nicht fällig sein sollten, können wir diese durch einseitige Erklärung sofort fällig stellen, sollte uns zumindest einer der nachfolgend genannten Umstände nach Vertragsschluss bekannt werden:
- Der Kunde befindet sich gegenüber uns – ggf. auch mit Forderungen aus anderen Vertragsverhältnissen – zum wiederholten Male mit einem nicht nur geringfügigen Betrag in Zahlungsverzug. Nicht nur geringfügig ist ein Betrag, der mindestens 10% der Summe aller unserer Zahlungsforderungen gegen den Kunden ausmacht, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung fällig und noch nicht erfüllt sind.
- Der Kunde hat seine Zahlungen gegenüber uns oder Dritten eingestellt.
- Es liegt ein gesetzlicher Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden vor.
- Der Kunde hat Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt.
- Über das Vermögen des Kunden ist ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden.
- Es treten sonstige Umstände ein, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden in erheblichem Maße zu mindern.
(6) Unter den Voraussetzungen der Ziffer V. (5) dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind wir zudem berechtigt, alle noch ausstehenden Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, falls diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist vom Kunden geleistet wird, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn es der Kunde nicht zu vertreten hat, dass er binnen der gesetzten Frist nicht vorausgezahlt bzw. Sicherheit geleistet hat. Anderweitige und weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche werden hiervon nicht berührt.
VI. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Das Recht zur Aufrechnung und Zurückbehaltung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
VII. Eigentumsvorbehalt
(1) Alle dem Kunden gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum (Vorbehaltsware).
(2) Im Übrigen bleiben die dem Kunden gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtig und zukünftig bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Dies gilt auch insoweit als die Forderungen in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) eingestellt werden. Für die im Voraus gezahlten Lieferungen gilt der Eigentumsvorbehalt der Ziffer VII. (2) dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht.
(3) Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden ohne unsere ausdrückliche Zustimmung bis zur vollständigen Bezahlung der gesicherten Forderungen nicht gestattet.
(4) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, es sei denn, dass die sich aus dem Weiterverkauf ergebende Forderung des Kunden bereits an andere abgetreten ist: die Berechtigung zur Weiterveräußerung entfällt auch bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Ziffer V. (5) dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
(5) Der Kunde tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen Dritte schon jetzt in der Höhe unserer Forderungen an uns ab, ohne dass es hierzu noch einer gesonderten Abtretungserklärung im Einzelfall bedarf; wir nehmen die Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechtes ist der Kunde zur Einziehung so lange berechtigt, als er seinen Pflichten gegenüber uns nachkommt und nicht eine der Voraussetzungen gemäß Ziffer V. (5) dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen erfüllt. Bei Vorliegen einer der vorgenannten Voraussetzungen hat der Kunde auf unser Verlangen hin die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen. Wir sind dann berechtigt, den Drittschuldnern die Forderungsabtretung bekanntzugeben und die Forderungen selbst einzuziehen oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
(6) Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht in unserem Eigentum stehenden Sachen im Sinne der §§ 947; 948 BGB verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an den dadurch entstehenden Zwischen- und Enderzeugnissen im Verhältnis des Netto-Rechnungsbetrages unserer Vorbehaltsware zu den Netto-Rechnungsbeträgen der anderen verbundenen oder vermischten Sachen. Erwirbt der Kunde bei Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware gemäß § 950 BGB mit anderen Sachen Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner einig, dass der Kunde uns im gleichen Verhältnis des vorstehenden Satzes Miteigentum an der neuen Sache einräumt. In allen Fällen verwahrt der Kunde die neue Sache unentgeltlich für uns. Die Regeln bei Weiterveräußerung nach Absatz (4) gelten in Höhe des anteiligen Netto-Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware entsprechend.
(7) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
(8) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als deren Wert die zu sichernden Forderungen um mindestens 20% übersteigt.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten entsprechend der betriebsüblichen Handhabung beim Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. Die Versicherungsansprüche gelten in Höhe des Netto-Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware als an uns abgetreten.
(10) Falls bei Lieferungen ins Ausland zwecks Vereinbarung des vorstehend genannten Eigentumsvorbehaltes mit derselben Wirkung wie im deutschen Recht, seitens des Kunden bestimmte zusätzliche Maßnahmen und/oder Erklärungen über die Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes hinaus erforderlich sind, so hat der Kunde hierbei in jeder Hinsicht mitzuwirken, insbesondere uns hierauf schriftlich oder in Textform hinzuweisen und solche Maßnahmen und/oder Erklärungen auf seine Kosten unverzüglich durchzuführen bzw. abzugeben. Wir werden hierbei im erforderlichen Umfang mitwirken. Ist die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes im Recht des Einfuhrstaates nicht, der Vorbehalt anderer Rechte an dem Liefergegenstand aber gestattet, so stehen uns diese Rechte zu. Soweit eine gleichwertige Sicherung unserer Ansprüche gegen den Kunden dadurch nicht erreicht wird, ist der Kunde verpflichtet, uns auf seine Kosten unverzüglich andere geeignete Sicherheiten an der gelieferten Ware oder sonstige Sicherheiten nach unserem billigen Ermessen (§ 315 BGB) zu verschaffen. Das Recht des Kunden auf gerichtliche Überprüfung und Korrektur unserer Billigkeitsentscheidung (§ 315 Abs. 3 BGB) steht ihm zu.
VIII. Gewährleistung
(1) Soweit die von uns an den Kunden gelieferten Waren nicht selbst von uns hergestellt worden sind, sondern vom Vorlieferanten bezogen wurden, kommen wir unseren Gewährleistungspflichten vorrangig dadurch nach, dass wir sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber unseren Vorlieferanten an den Kunden abtreten. Diese Abtretung wird durch den Kunden angenommen.
(2) Soweit Gewährleistungsansprüche von unseren Vorlieferanten nicht erfüllt werden sowie in allen übrigen Fällen haften wir für Sachmängel, wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze.
(3) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 445a, 445b bzw. §§ 445c, 327 Abs. 5, 327u BGB), sofern nicht, z.B. im Rahmen einer Qualitätssicherungsvereinbarung, ein gleichwertiger Ausgleich vereinbart wurde. Wir übernehmen jedoch keine Gewährleistung nach §§ 478, 445a, 445b bzw. §§ 445c, 327 Abs. 5, 327u BGB, wenn der Kunde die von uns vertragsgegenständlich gelieferte Ware bearbeitet oder verarbeitet oder sonst verändert hat, soweit der Sach- oder Rechtsmangel auf eine nicht fachgerechte oder auf eine, nicht dem vertraglich vereinbarten Bestimmungszweck entsprechende, Bearbeitung und/oder Verarbeitung und/oder sonstige Veränderung zurückzuführen ist.
(4) Soweit die Beschaffenheit der Ware nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
(5) Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Dies gilt auch dann, wenn wir die Ware an den Abnehmer des Kunden direkt versenden. Auch in diesem Falle bleibt der Kunde für die Einhaltung der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) verantwortlich. Bei Waren, die zum Einbau oder zur Weiterverarbeitung bestimmt sind, hat die Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor dem Einbau bzw. der Weiterverarbeitung zu erfolgen.
(6) Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Dies gilt nicht im Falle arglistigen Handelns unsererseits.
(7) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(8) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(9) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(10)Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Material- sowie Ein- und Ausbaukosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen, wenn der Kunde wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt. In jedem Fall hat der Kunde diese selbst zu tragen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(11)In dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahme-Recht besteht nicht, wenn wir berechtigt wären, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
(12)Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist oder beide Arten der Nacherfüllung von uns verweigert wurden oder die Nacherfüllung unzumutbar ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern, Schadensersatz oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen verlangen. Dies gilt auch dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung dieser Rechte rechtfertigen, wenn z.B. der eingetretene Schaden durch eine Nacherfüllung nicht mehr beseitigt werden kann oder wenn die Nacherfüllung nicht mehr von Interesse ist. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Unerheblich ist ein Mangel dann, wenn davon nur ein Teil der Lieferung betroffen ist, der im Verhältnis zur Gesamtlieferung als geringfügig anzusehen ist.
(13)Unter „Mindern“ versteht sich das Recht, den Kaufpreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Rücktritt ist die empfangsbedürftige Erklärung des Kunden, durch die er den Kaufvertrag rückgängig macht und in ein Abwicklungsverhältnis umgestaltet. Als Aufwendungen im Sinne der Regelung in Ziffer VIII. (12) dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ausschließlich freiwillige Vermögensopfer, die der Kunde im Hinblick auf den Erhalt der ihm geschuldeten Leistung erbracht hat, zu verstehen.
(14)Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen jedoch nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer IX. dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und sind im Übrigen ausgeschlossen.
(15)Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten oder diesen kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
IX. Schadensersatzansprüche
(1) Soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt;
c) für Schäden aus dem Verzug mit der Leistung soweit ein fixer Liefertermin vertraglich vereinbart war;
d) soweit sich die Haftung aus einer zwingenden und nicht abdingbaren Haftungsnorm wie insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz ergibt;
e) soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware oder das Beschaffungsrisiko übernommen haben
(3) Vorstehende Regelung gilt auch bei einer Pflichtverletzung durch unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten gleichermaßen für Aufwendungsersatzansprüche des Kunden. Solche Ansprüche des Kunden sind beschränkt auf den Betrag des Interesses, welches dieser an der Erfüllung des Vertrages hat.
X. Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab dem Gefahrübergang.
(2) Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Sach- oder Rechtsmangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Auf Schadensersatzansprüche für die wir gemäß Ziffer IX. (2) Satz 1 sowie Satz 2 a), d) und e) dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen haften, findet die Verkürzung der Verjährungsfrist gemäß Ziffer X. (1) dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen keine Anwendung.
(4) Unberührt bleiben auch die gesetzlichen Sonderregelungen für die Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 445b BGB).
XI. Gerichtsstand, geltendes Recht
(1) Der Abschluss des Vertrages sowie die Vertragsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in 64839 Münster. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am Sitz des Kunden zu erheben.