21.04.21

So klappt’s auch mit dem Nachbarn

Übersicht / Auswahl:

 

Gesetze und Vorschriften zum Einsatz von Gartengeräten

Rasenmähen um zehn Uhr abends? Laubblasen um fünf Uhr morgens? Manche Menschen kommen auf die verrücktesten Ideen, doch wann ist es wirklich erlaubt die Geräte zu nutzen? Klare Antworten für Garten- und Grundstückbesitzer gibt die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchv), die in ganz Deutschland gilt und 2002 in Kraft trat. Sie löste die bis dahin bekannte „Rasenmäherverordnung“ ab.

An Sonn- und Feiertagen herrscht vorgeschriebene Ruhe

Die BlmSchv soll uns vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverschmutzung oder Lärm schützen. In der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV), geht es unter anderem um den Betrieb von Kettensägen, Heckenscheren und Rasenmähern. An Werktagen von 20 bis 7 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen dürfen diese Geräte nicht betrieben werden.
Das heißt für Sie als Garten- und Grundstückbesitzer, dass Sie werktags von 7 – 20 Uhr Rasen mähen, Hecken schneiden und mit der Kettensäge arbeiten dürfen.

Laubentfernung mit Laubbläser IKRA IAB 40-25
Zuverlässig Laub entfernen mit IKRA Laubbläser mit Turbotaste IAB 40-25

Laubbläser dürfen nur sechs Stunden am Tag genutzt werden

Noch strengere Regeln gelten für Laubbläser und Laubsauger. Diese dürfen an Werktagen zusätzlich in der Zeit von 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und von 17 bis 20 Uhr nicht betrieben werden.

Das heißt für Sie, dass Sie zu folgenden Zeiten mit dem Laubbläser oder Laubsauger arbeiten dürfen:

  • Werktags 9 – 13 Uhr
  • Werktags 15 – 17 Uhr

Laubbläser Gesetze
Gesetze und Vorschriften zum Laubbläser

Diese gesetzliche Regelung gilt übrigens nicht nur für Laubbläser und Laubsauger, sondern auch für Sensen und Freischneider, sowie für Benzin Rasentrimmer.

Die Verordnung gilt für Privatpersonen und auch Gewerbebetriebe. Wer gegen die Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld kann fällig werden. In einigen Gemeinden und Städten gelten für die Stadtreinigung allerdings Sonderregelungen.

Insgesamt gilt die Vorschrift für 57 Geräte – darunter auch Kehrmaschinen, Hydraulikhämmer, Pistenraupen oder Holzspalter. Außerdem müssen neue Produkte mit der CE-Kennzeichnung und dem garantierten Schallleistungspegel versehen worden sein. Wenn Sie eine neue Maschine kaufen, achten Sie auf diese Angaben. IKRA weißt bereits im Online Shop unter den „Daten & Fakten“ den garantierten Schallleistungspegel für alle Geräte aus. So sind Sie schon vor dem Kauf bestens informiert.

Die große Laubfrage – Wer muss Laub von Gehwegen entfernen?

Sie brauchen keinen Elektro Laubsauger, weil Sie gar keinen Baum auf Ihrem Grundstück haben? Trotzdem kann es sich lohnen, einen Laubbläser zu besitzen – vor allem, wenn bei Ihren Nachbarn zahlreiche Sträucher und Bäume in Garten oder Vorgarten wachsen.  Wenn Sie Hausbesitzer sind und das Laub dieser Pflanzen auf Ihren anliegenden Gehweg fällt, sind Sie nämlich in der Pflicht, ihn zu reinigen. Das gilt übrigens auch für Laub von Bäumen der Gemeinde oder der Stadt. Wenn sich die nassen Blätter auf dem Bürgersteig vor Ihrem Haus sammeln und jemand ausrutscht, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen. Bei großen Mengen von Blättern und Laub ist die Arbeit mit dem Besen hier sehr mühsam. Laubsauger und Laubbläser sind hier nützliche und zeitsparende Helfer.

Diese so genannte Verkehrssicherungspflicht soll der Abwehr von Gefahrenquellen dienen. Sie liegt ähnlich der Räum- und Streupflicht im Winter eigentlich bei Gemeinden und Kommunen, die diese Pflichten per Ortssatzung in der Regel auf die Hauseigentümer übertragen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern geben sie wiederum per Mietvertrag an ihre Mieter weiter. Im Winter heißt es also Schneeräumen mit der Schneefräse und im Herbst heißt es Laub beseitigen und räumen mit Laubbläser oder Laubsauger. IKRA bietet Ihnen für beide Pflichten die richtigen Geräte.

Laub von Gehwegen entfernen Laubsauger IBV 2800 E
Laub von Gehwegen entfernen: Laubsauger und Laubbläser IBV 2800 E

Übersicht / Auswahl:

 

Gesetze und Vorschriften zum Einsatz von Gartengeräten

Rasenmähen um zehn Uhr abends? Laubblasen um fünf Uhr morgens? Manche Menschen kommen auf die verrücktesten Ideen, doch wann ist es wirklich erlaubt die Geräte zu nutzen? Klare Antworten für Garten- und Grundstückbesitzer gibt die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchv), die in ganz Deutschland gilt und 2002 in Kraft trat. Sie löste die bis dahin bekannte „Rasenmäherverordnung“ ab.

An Sonn- und Feiertagen herrscht vorgeschriebene Ruhe

Die BlmSchv soll uns vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverschmutzung oder Lärm schützen. In der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV), geht es unter anderem um den Betrieb von Kettensägen, Heckenscheren und Rasenmähern. An Werktagen von 20 bis 7 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen dürfen diese Geräte nicht betrieben werden.
Das heißt für Sie als Garten- und Grundstückbesitzer, dass Sie werktags von 7 – 20 Uhr Rasen mähen, Hecken schneiden und mit der Kettensäge arbeiten dürfen.

Laubentfernung mit Laubbläser IKRA IAB 40-25
Zuverlässig Laub entfernen mit IKRA Laubbläser mit Turbotaste IAB 40-25

Laubbläser dürfen nur sechs Stunden am Tag genutzt werden

Noch strengere Regeln gelten für Laubbläser und Laubsauger. Diese dürfen an Werktagen zusätzlich in der Zeit von 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und von 17 bis 20 Uhr nicht betrieben werden.

Das heißt für Sie, dass Sie zu folgenden Zeiten mit dem Laubbläser oder Laubsauger arbeiten dürfen:

  • Werktags 9 – 13 Uhr
  • Werktags 15 – 17 Uhr

Laubbläser Gesetze
Gesetze und Vorschriften zum Laubbläser

Diese gesetzliche Regelung gilt übrigens nicht nur für Laubbläser und Laubsauger, sondern auch für Sensen und Freischneider, sowie für Benzin Rasentrimmer.

Die Verordnung gilt für Privatpersonen und auch Gewerbebetriebe. Wer gegen die Vorschriften verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld kann fällig werden. In einigen Gemeinden und Städten gelten für die Stadtreinigung allerdings Sonderregelungen.

Insgesamt gilt die Vorschrift für 57 Geräte – darunter auch Kehrmaschinen, Hydraulikhämmer, Pistenraupen oder Holzspalter. Außerdem müssen neue Produkte mit der CE-Kennzeichnung und dem garantierten Schallleistungspegel versehen worden sein. Wenn Sie eine neue Maschine kaufen, achten Sie auf diese Angaben. IKRA weißt bereits im Online Shop unter den „Daten & Fakten“ den garantierten Schallleistungspegel für alle Geräte aus. So sind Sie schon vor dem Kauf bestens informiert.

Die große Laubfrage – Wer muss Laub von Gehwegen entfernen?

Sie brauchen keinen Elektro Laubsauger, weil Sie gar keinen Baum auf Ihrem Grundstück haben? Trotzdem kann es sich lohnen, einen Laubbläser zu besitzen – vor allem, wenn bei Ihren Nachbarn zahlreiche Sträucher und Bäume in Garten oder Vorgarten wachsen.  Wenn Sie Hausbesitzer sind und das Laub dieser Pflanzen auf Ihren anliegenden Gehweg fällt, sind Sie nämlich in der Pflicht, ihn zu reinigen. Das gilt übrigens auch für Laub von Bäumen der Gemeinde oder der Stadt. Wenn sich die nassen Blätter auf dem Bürgersteig vor Ihrem Haus sammeln und jemand ausrutscht, kann er Schadensersatzansprüche geltend machen. Bei großen Mengen von Blättern und Laub ist die Arbeit mit dem Besen hier sehr mühsam. Laubsauger und Laubbläser sind hier nützliche und zeitsparende Helfer.

Diese so genannte Verkehrssicherungspflicht soll der Abwehr von Gefahrenquellen dienen. Sie liegt ähnlich der Räum- und Streupflicht im Winter eigentlich bei Gemeinden und Kommunen, die diese Pflichten per Ortssatzung in der Regel auf die Hauseigentümer übertragen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern geben sie wiederum per Mietvertrag an ihre Mieter weiter. Im Winter heißt es also Schneeräumen mit der Schneefräse und im Herbst heißt es Laub beseitigen und räumen mit Laubbläser oder Laubsauger. IKRA bietet Ihnen für beide Pflichten die richtigen Geräte.

Laub von Gehwegen entfernen Laubsauger IBV 2800 E
Laub von Gehwegen entfernen: Laubsauger und Laubbläser IBV 2800 E