Die Anforderungen an das rechtskonforme Verhalten von Unternehmen sind heute höher denn je. In einer globalisierten Wirtschaft nehmen die rechtlichen Herausforderungen stetig zu. Deshalb passen wir unsere Prozesse und Systeme kontinuierlich an die nationalen und internationalen rechtlichen Anforderungen an. Um die Bedeutung von Compliance zu unterstreichen, haben wir sie fest in unseren Unternehmensgrundsätzen verankert. Die Einhaltung unserer ethischen Standards und der geltenden Gesetze ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenskultur, die wir auch entlang der gesamten Lieferkette fördern und sicherstellen.
Mit unserem Verhaltenskodex legen wir verbindliche Verhaltensregeln für das gesamte Unternehmen sowie unsere Geschäftspartner:innen fest. Damit wollen wir sicherstellen, dass weltweit nach den gleichen Qualitäts-, Umwelt- und Sozialstandards gearbeitet wird.
Zusätzlich haben wir ein Beschwerdeverfahren eingeführt, um sicherzustellen, dass unsere Compliance-Standards und gesetzlichen Vorgaben sowohl in unseren eigenen Geschäftsbereichen als auch entlang der Lieferkette eingehalten werden.
WAS kann gemeldet werden?
Es können Hinweise auf mögliche oder bereits eingetretene Verstöße gegen unseren Compliance-Leitfaden, unsere internen Richtlinien sowie gegen geltende Gesetze und Verordnungen gemeldet werden. Dazu gehören unter anderem:
• Belästigung oder Diskriminierung von Einzelpersonen oder Gruppen
• Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften
• Verstöße gegen Menschenrechte
• Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen
• Bestechung und Korruption
WER kann eine Meldung abgeben?
Hinweisgeber können sowohl Personen innerhalb als auch außerhalb unserer Organisation sein. Geschützt sind alle, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit oder im Vorfeld von einem Verstoß Kenntnis erlangen und diese Information an eine dafür vorgesehene Meldestelle weitergeben.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie andere Personen, die einen Hinweis geben, müssen keine Repressalien oder andere nachteilige Auswirkungen auf ihren Arbeitsplatz befürchten. Alle Meldungen werden vertraulich und diskret behandelt. Nur die zuständigen Sachbearbeiter haben Zugang zu den sensiblen Daten der Meldungen und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
WO kann ich eine Meldung abgeben?
Elektronisches
Hinweisgebersystem
Mit unserem webbasierten System „Hinweisgeberportal“ können Hinweisgeber
Hinweise auf Compliance-Verstöße sicher und geschützt übermitteln und mit den Fallbearbeitern in Kontakt treten. Dabei steht es dem Hinweisgeber frei, seine Identität offen zu legen oder anonym zu bleiben. Das System ist über folgenden Link erreichbar: https://ikra.hinweisgeberportal.de/
Wir empfehlen Ihnen, bei der Einreichung Ihrer Meldung ein gesichertes Postfach einzurichten. Nach dem Absenden Ihrer Meldung erhalten Sie automatisch eine vom System generierte Fallnummer. Mit dieser Fallnummer und einem von Ihnen festgelegten Passwort können Sie jederzeit sicher auf Ihr Postfach zugreifen. So stehen Sie für Rückfragen zur Verfügung, können weitere Informationen übermitteln oder den Stand der Bearbeitung einsehen. Auf Wunsch kann die gesamte Kommunikation anonym erfolgen. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist nicht erforderlich.
Per
E-Mail:
Sie können auch eine Meldung direkt per E-Mail an compliance@ikra.de senden.